GEOBIT Ingenieurgesellschaft mbH

Wasserversorgungskonzept

Mit Datum vom 08. Juli 2016 ist das novellierte Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz - LWG) veröffentlicht worden und am 16. Juli 2016 in Kraft getreten.

Die Landesregierung will u.a. verstärkt "die heimische Wasserwirtschaft zukunftsfähig machen, den Weg zu lebendigen Gewässern ebnen und die Qualität unseres Grundwassers entscheidend verbessern". Ein qualitativ hochwertiger und nachhaltiger, sicherer Stand der Wasserversorgung soll erreicht werden.

Die Gemeinden haben in ihrem Gebiet eine dem Gemeinwohl entsprechende öffentliche Wasserversorgung sicherzustellen, wobei diese Aufgabe auf Dritte - Wasserversorgungsunternehmen - übertragen oder diese Dritten überlassen werden kann.

Das Land verpflichtet die Kommunen, der zuständigen Behörde bis zum 1. Januar 2018 ein Konzept gemäß §38 des LWG über den Stand und die zukünftige Entwicklung der Wasserversorgung für ihr Gemeindegebiet zu erstellen und alle 6 Jahre fortzuschreiben, wobei die jeweiligen örtlichen Wasserversorger einbezogen werden können. Den Umfang und den Inhalt des Wasserversorgungskonzeptes regelt Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz.

Dieses Wasserversorgungskonzept mit verbindlichem Status soll eine langfristige Planungs- und Versorgungssicherheit gewährleisten und
  • eine Beschreibung des Planungsraums (naturräumlicher Charakter, Bevölkerung, Industrie und Gewerbe),
  • die derzeitige und zukünftige Versorgungssituation, Bedarfsprognose (auch unter Berücksichtigung von Einflussfaktoren wie Klimawandel und demografischer Wandel) weiterhin u.a. Organisation, rechtliche Rahmenbedingungen, Qualifikationsnachweise,
  • die Darstellung der Wasserversorgungsgebiete, der Zuordnung zu den Wassergewinnungsanlagen und den Verteilungsanlagen (Auslegung, Technische Ausstattung, Schadensfälle, Instandhaltung),
  • die Darstellung der Wassergewinnungsgebiete mit quantitativer und qualitativer Darstellung des Wasserdargebots (genutzte und ungenutzte Ressourcen, Zustand des Grundwassers, Beschaffenheit des Roh- und Reinwassers, Wassergewinnungs- und -aufbereitungsanlagen), Fremdwasserbezug und eine
  • Gefährdungsanalyse, sowie Maßnahmen zur Sicherung der Wasserversorgung
umfassen.

Wir unterstützen und beraten Sie bei der Aufstellung des mit den Behörden abgestimmten Wasserversorgungskonzeptes bis zur Herstellung vorlagefähiger Berichte.

Wir sind seit über 20 Jahren im Bereich Wasserwirtschaft und Hydrogeologie tätig. Wir beraten unter anderem Wasserversorgungsunternehmen und Behörden bei Planung, Sicherstellung und Qualität der Trink- und Brauchwassergewinnung.

Bitte sprechen Sie uns an. Herr Himml und Herr Heldens stehen Ihnen gerne zur Verfügung.





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